Kundenkarte

Unsere Kundenkarte bietet Ihnen viele Vorteile.

3 % Rabatt auf Produkte und Serviceleistungen (ausgenommen sind Rezeptgebühr und verschreibungspflichtige Arzneimittel)
Mit der Kundenkarte sehen wir sofort, wenn sich Ihr aktuelles Medikament nicht mit den Arzneimitteln verträgt, die Sie bereits vor Wochen bei uns gekauft haben.
Wir können Ihnen sagen, welches Hustenmittel Ihnen vor einem Jahr geholfen hat, welche Kosmetikcreme Sie vor drei Monaten gekauft haben, welchen Tee Sie zuletzt hatten …
Bei uns brauchen Sie Ihren Befreiungsbescheid nur einmal vorzulegen. Wir speichern die Befreiungsdauer und wissen bei jedem Besuch, dass Sie „befreit“ sind und erinnern Sie daran, wenn die Befreiung abgelaufen ist.
Sie erhalten von uns kostenlos eine Jahresaufstellung Ihrer Zuzahlungen als Nachweis für die Krankenkassen und das Finanzamt. Mit der Kundenkarte benötigen Sie keine Einzelbelege und kein Quittungsheft mehr.

Vorteile Ihrer Kundenkarte

Ihre Gesundheit in sicheren Händen mit unserer Kundenkarte!

Nutzen auch Sie die besonderen Serviceleistungen unserer Kundenkarte. So können wir Sie in Zukunft optimal betreuen und sind immer für Ihre Gesundheit da. Sie haben durch die Kundenkarte folgende Vorteile:

Wenn Sie mit der Kundenkarte einkaufen, erhalten Sie sofort 3 % Rabatt* auf alle Kosmetik- und Körperpflegeartikel, sowie auf alle nicht verschreibungspflichtigen und apothekenpflichtigen Produkte (also nicht auf z. B. Aspirin). Sparen Sie bares Geld! (*ausgenommen sind aktuelle Angebote, Rezepte und verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Zuzahlungen)

Auf Wunsch sehen wir sofort, wenn sich Ihr aktuelles Medikament nicht mit den Arzneimitteln verträgt, die Sie zuvor bei uns erworben haben.

Haben Sie den Namen des Medikaments vergessen, welches Ihnen vor einem Jahr gut geholfen hat, wir sagen es Ihnen. Welche Kosmetikcreme Sie vor drei Monaten gekauft haben, welchen Tee Sie zuletzt hatten, welchen Sonnenschutz Sie vor dem letzten Urlaub bei uns gekauft haben, egal welche Frage Sie zu Ihren Einkäufen haben, wir können Sie beantworten. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie Ihre bewährten Mittel von uns wieder erhalten. Wir stehen für Kontinuität!

Sind Sie von Zuzahlungen für Arzneimittel befreit, dann brauchen Sie Ihren Befreiungsbescheid nur einmal vorzulegen. Wir speichern die Befreiungsdauer und wissen somit bei jedem Besuch, dass Sie „befreit“ sind. Wir erinnern Sie, wenn die Befreiung abgelaufen ist.

Sie erhalten von uns kostenlos eine Jahresaufstellung Ihrer Zuzahlungen als Nachweis für die Krankenkassen und das Finanzamt.

Wir überprüfen alle an Sie abgegebenen Arzneimittel auf Unverträglichkeiten.

Viele Medikamente sind nicht unbedenklich miteinander zu kombinieren. Mit Ihrer persönlichen Kundenkarte ist es uns möglich, Ihre Arzneimittel auf unerwünschte Wechselwirkungen zu überprüfen und Sie auf Risiken hinzuweisen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie von verschiedenen Ärzten Medikamente verschrieben bekommen. Wir überprüfen, ob Sie Ihre Arzneimittel zusammen einnehmen können.

Ist eine Verordnung Ihres Arztes unleserlich oder unvollständig, können wir anhand der gespeicherten Daten feststellen, welches Präparat Sie zuletzt von Ihrem Arzt verordnet bekommen haben.

In seltenen Fällen kommt es vor, dass Hersteller Arzneimittel aufgrund von Qualitätsmängeln zurückrufen oder nach Auftreten von bisher unbekannten Nebenwirkungen aus dem Handel ziehen müssen. In diesen Fällen sind wir in der Lage, Sie und Ihren Arzt schnellstmöglich zu benachrichtigen.

Sie haben die Möglichkeit von Ihrer Krankenkasse, den Teil Ihrer Zuzahlung für Arznei- und Hilfsmittel, der über Ihrer persönlichen Belastungsgrenze liegt, erstattet zu bekommen.

Mit der Kundenkarte benötigen Sie keine Einzelbelege und kein Quittungsheft mehr.

Am Jahresende oder auch zwischendurch erhalten Sie von uns eine komplette Auflistung Ihrer Zuzahlungen, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Wenn Sie uns darüber informieren, dass Sie eine Allergie oder Unverträglichkeit gegen einzelne Substanzen haben (auch gegen Hilfs- oder Konservierungsmittel), überprüfen wir Ihre Arzneimittel und Kosmetika dementsprechend.

Neben den Zuzahlungen können Sie von uns eine Aufstellung erhalten, in der auch Ihre sämtlichen Aufwendungen für Arzneimittel, Stärkungsmittel und ähnliche Präparate enthalten sind. Diese können beim Finanzamt zum Nachweis außergewöhnlicher Belastungen im Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommensteuererklärung dienen.

Mit der Kundenkarte bekommen Sie, sofern Sie es wünschen, regelmäßig aktuelle Informationen für Ihre Gesundheit. Gerne informieren wir Sie auch, um Sie zu interessanten Informationsveranstaltungen einzuladen.

Alle Ihre persönlichen Daten werden von uns absolut vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Auf Anforderung werden wir Ihre Daten unverzüglich löschen.

Bitte legen Sie Ihre Kundenkarte bei jedem Besuch in unserer Apotheke vor oder sagen Sie unseren Mitarbeitern, dass Sie Kundenkarten-Inhaber sind. Damit ermöglichen Sie uns noch besser auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen.

Sollten Sie keine weitere Karte in Ihrem Portemonnaie mitführen wollen, reicht es aus, uns ihren Namen mitzuteilen.

Jetzt Online beantragen

Hier haben Sie die Möglichkeit, das Formular zur Beantragung einer Kundenkarte bei uns herunterzuladen. Drucken Sie das Formular aus und senden es uns per Post, Fax oder bringen es bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Apotheke mit. Oder nutzen Sie unser Onlineformular.